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Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen, Hecken, Sträuchern, landwirtschaftlichen Kulturen und Einfriedungen entlang von öffentlichen Strassen

Merkblatt Zurückschneiden Hecken

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser und -anstösserinnen werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Bestimmungen zu beachten:

Bäume, Sträucher und Pflanzungen, welche
– zu nahe an Strassen stehen,
– in den Strassenraum hineinragen,
– die Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder mangelnde Übersicht bei Strassenverzweigungen verursachen gefährden die Verkehrsteilnehmenden.

Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.

Aufforderung: Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis spätestens 12. April 2026 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Wird der Aufforderung bis zu diesem Datum nicht Folge geleistet, wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der betroffenen Eigentümer ausführen lassen (Ersatzvornahme).

Für allfällige Fragen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung, Tel. 031 791 29 28.

Es ist verboten, Grünmaterial in Wäldern, an Flüssen oder Bächen und nicht bewilligten Plätzen zu deponieren. Noch besser: Kompostieren Sie selbst!

Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis und die Mithilfe.

Gemeinderat Häutligen

 

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