Waldbrandgefahr – Feuerverbot – Feuerwerksverbot
Trotz der teilweisen Niederschläge der letzten Tage ist die Waldbrandgefahr im Kanton Bern nach wie vor gross. Daher gilt weiterhin im gesamten Kanton Bern ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (innerhalb 50 Meter zum Waldrand) und ein generelles Feuerwerksverbot.
Im Notfall: 118
Was gilt bei einem Feuerverbot?
Merkblatt Feuerverbot was gilt

07.08.2026