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Waldbrandgefahr – Feuerverbot

Waldbrandgefahr – Feuerverbot

Die anhaltend heissen und trockenen Tage haben die Waldbrandgefahr erneut verschärft. Seit dem 9. Juli 2026 gilt auch in der Region Bern-Mittelland die Waldbrandgefahr der Stufe 4 (gross).

Aus diesem Grund hat der Kanton Bern für die Verwaltungskreise Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland, Oberaargau, Bern-Mittelland und Emmental ein Feuerverbot im Wald sowie in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) erlassen.

Im Notfall: 118

Waldbrandgefahr Kanton Bern

Was gilt bei einem Feuerverbot?

Waldbrandgefahr – Feuerverbot

Die anhaltend heissen und trockenen Tage haben die Waldbrandgefahr erneut verschärft. Seit dem 9. Juli 2026 gilt auch in der Region Bern-Mittelland die Waldbrandgefahr der Stufe 4 (gross).

Aus diesem Grund hat der Kanton Bern für die Verwaltungskreise Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland, Oberaargau, Bern-Mittelland und Emmental ein Feuerverbot im Wald sowie in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) erlassen.

Im Notfall: 118

Waldbrandgefahr Kanton Bern

Was gilt bei einem Feuerverbot?

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