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Gemeindeversammlung 04.12.2021

Gemeindeversammlung vom 04.12.2021

Samstag, 4.Dezember 2021, 14.00 Ihr im Freien (Pausenhalle Schulhaus Häutligen)

Die Gemeindeversammlung wird unter Einhaltung der Schutzmassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit BAG durchgeführt. 

Traktanden 

1. Budget 2022 – Genehmigung 

a) Finanzplan 2022-2026 

b) Budget 2022 (Hier herunterladen)

2. Änderung des Abwasserentsorgungsreglement – Genehmigung (Hier herunterladen)

3. Orientierungen

4. Verschiedenes

Die Akten zum Traktandum 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Das Budget 2022 kann auf der Homepage heruntergeladen werden oder am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Über die Geschäfte wird in der Hüttlige Post Nr. 02/2021 informiert.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeit und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügenpflicht widrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. 

Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und am Versammlungstag seit 3 Monaten Wohnsitz in Häutligen haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenfalls willkommen.

Protokoll

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gemäss Art. 64 Organisationsreglement (OgR) spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann gemäss Art. 64 Abs. 2 OgR schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gestützt auf Art. 64 Organisationsreglement spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, d.h. vom 18. Dezember 2021 bis zum 18. Januar 2022, bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Zudem ist es auch auf unsere Homepage aufgeschaltet.

Während der Auflage kann beim Gemeinderat Häutligen schriftlich Einsprache erhoben werden. Er entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Protokoll GV vom 04.12.2021

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