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Gemeindeversammlung 05.12.2020

Gemeindeversammlung vom 05.12.2020

Samstag, 5. Dezember 2020, 14.00 Uhr im Freien (Pausenhalle Schulhaus Häutligen)

Die Gemeindeversammlung wird unter Einhaltung der Schutzmassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) durchgeführt.

Traktanden  

1. Jahresrechnung 2019 – Genehmigung (hier herunterladen)

2. Berichterstattung Aufsichtsstelle für Datenschutz – Kenntnisnahme

3. Budget 2021 (hier herunterladen)
    a) Finanzplan 2021 – 2025; Kenntnisnahme
    b) Budget 2021; Beratung und Genehmigung, Festsetzen der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer

4. Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve – Genehmigung (hier herunterladen)

5. Sanierung Strassenabschnitt Wolfmattweg – Genehmigung Verpflichtungskredit

6. Wahlen für die Amtsperiode 2021 – 2024
    a) Gemeindepräsidium
    b) 4 Gemeinderatsmitglieder
    c) Mitglieder Rechnungsprüfungskommission

7. Orientierungen

8. Verschiedenes

Die Akten zum Traktandum 1 bis 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Sie können auf der Homepage heruntergeladen werden oder am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Über die Geschäfte wird in der Hüttlige-Post Nr. 02/2020 informiert.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und am Versammlungstag seit 3 Monaten Wohnsitz in Häutligen haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenfalls willkommen.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gemäss Art. 64 Organisationsreglement (OgR) spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann gemäss Art. 64 Abs. 2 OgR schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gestützt auf Art. 64 Organisationsreglement spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, d.h. vom 18. Dezember 2020 bis zum 18. Januar 2021, bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Zudem ist es auch auf unsere Homepage aufgeschaltet.

Während der Auflage kann beim Gemeinderat Häutligen schriftlich Einsprache erhoben werden. Er entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Protokoll GV vom 05.12.2020

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