Search

Gemeindeversammlung 01.12.2017

Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2017

Freitag, 1. Dezember 2017, 20.00 Uhr im Schulhaus Häutligen

Traktanden

1. Organisationsreglement – Genehmigung Änderungen (Änderungen und Vorprüfung AGR hier herunterladen)

2. Amtliche Vermessung – Genehmigung Verpflichtungskedit

3. Budget 2018 (hier herunterladen)

    a) Finanzplan 2018 – 2022; Kenntnisnahme

    b) Budget 2018; Beratung und Genehmigung, Festsetzen der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer

4. Orientierungen

5. Verschiedenes

Die Akten zum Traktandum 1 und 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Über die Geschäfte wird in der Hüttlige-Post Nr. 02/2017 informiert. Das Budget 2018 kann auf der Homepage heruntergeladen werden (siehe Traktanden) oder am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und am Versammlungstag seit 3 Monaten Wohnsitz in Häutligen haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenfalls willkommen.

Protokoll

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gemäss Art. 64 Organisationsreglement (OgR) spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann gemäss Art. 64 Abs. 2 OgR schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Protokollauflage

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gestützt auf Art. 64 Organisationsreglement spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen, d.h. vom 15. Dezember 2017 bis zum 3. Januar 2018, bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Zudem ist es auch auf unsere Homepage aufgeschaltet.

Während der Auflage kann beim Gemeinderat Häutligen schriftlich Einsprache erhoben werden. Er entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Protokoll GV vom 01.12.2017

Protokollgenehmigung

Gegen den Wortlaut des Protokolls der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2017 sind keine
Einsprachen eingegangen. Am 24. Januar 2018 hat der Gemeinderat das Protokoll gemäss Art. 64 Organisationsreglement genehmigt.

Weitere Beiträge