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Verordnung Internes Kontrollsystem – Inkrafttreten

Verordnung Internes Kontrollsystem – Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Häutligen an seiner Sitzung vom 25. März 2026 die Verordnung Internes Kontrollsystem erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden auf den 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden. Sie ist ebenfalls auf der Homepage aufgeschaltet.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation vom 2. April 2026 Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.

Häutligen, 25. März 2026                            Der Gemeinderat

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