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Gemeindeversammlung vom 05.12.2025 um 19.30 Uhr

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Freitag, 05. Dezember 2025, 19.30 Uhr im Schulhaus Häutligen
  1. a) Budget 2026; Genehmigung
    b) Finanzplan 2026 – 2030; Kenntnisnahme
    Das Budget 2026 mit einer Steueranlage von 1.55 wurde genehmigt.
  2. Totalrevision Organisationsreglement; Genehmigung
    Das Reglement wurde angenommen.
  3. Sanierung Wasserleitung Haldenweg; Genehmigung Erhöhung Verpflichtungskredit
    Dieses Traktandum wurde vom Gemeinderat zurück gezogen.
  4. Softwareumstellung, inkl. neue Programme; Genehmigung wiederkehrende Ausgaben
    Die wiederkehrenden Ausgaben wurden genehmigt.
  5. Ersatzwahl für die restliche Amtsdauer bis 2028 (Ersatzwahl Matthias Gäumann)
    Tom Schrag wurde gewählt.
  1. Ehrungen
  2. Jungbürger/innen
  3. Orientierungen
  4. Verschiedenes

Die Akten zum Traktandum 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können auf der Homepage heruntergeladen oder am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Über die Geschäfte wird in der Hüttlige-Post Nr. 02/2025 informiert.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Abstimmung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.

Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.

Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und am Versammlungstag seit 3 Monaten Wohnsitz in Häutligen haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenfalls willkommen.

Protokoll

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gemäss Art. 64 Organisationsreglement (OgR) spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann gemäss Art. 64 Abs. 2 OgR schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Budget 2026, Auflage
Finanzplan 2026-2030, Auflage
Organisationsreglement Häutligen_Auflageexemplar
Vergleich vom neuen zum alten OGR
Organisationsreglement Häutligen_nach Vorprüfung
2025_09_18_EG Häutligen_VP_OgR
Organisationsreglement 2018
Muster Organisationsreglement Kt. Bern

Häutligen, 09. Oktober 2025                                       Der Gemeinderat

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