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Organisationsverordnung – Inkrafttreten

Organisationsverordnung – Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Häutligen an seiner Sitzung vom 27. August 2025 die Organisationsverordnung erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden und der Genehmigung des Organisationsreglements an der Gemeindeversammlung vom 05. Dezember 2025, auf den 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden. Sie ist ebenfalls auf der Homepage aufgeschaltet.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.

Organisationsverordnung, Auflageexemplar

Organisationsverordnung Häutligen, Änderungen zum Muster

Häutligen, 24. Oktober 2025                                       Der Gemeinderat

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