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Gemeindeversammlung vom 06. Juni 2025

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Freitag, 6. Juni 2025, 20.00 Uhr im Schulhaus Häutligen

  1. Jahresrechnung 2024; Genehmigung / Bewilligung und Abrechnung des notwendigen Nachkredits
  2. Verpflichtungskredit Sanierung Toilettenanlagen Schulhaus; Genehmigung
  3. Orientierungen
  4. Verschiedenes

Die Akten zum Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Rechnung 2024 kann auf der Homepage heruntergeladen oder am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Über die Geschäfte wird in der Hüttlige-Post Nr. 01/2025 informiert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Abstimmung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.

Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.

Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und am Versammlungstag seit 3 Monaten Wohnsitz in Häutligen haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenfalls willkommen.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gemäss Art. 64 Organisationsreglement (OgR) spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann gemäss Art. 64 Abs. 2 OgR schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Jahresrechnung 2024 (bessere Rechnungsdarstellung folgt)

Häutligen, 24. April 2025                           Der Gemeinderat

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