Gemeindeversammlung vom 04.06.2021
Freitag, 4. Juni 2021, 20.00 Uhr im Freien (Pausenhalle Schulhaus Häutligen)
Die Gemeindeversammlung wird unter Einhaltung der Schutzmassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) durchgeführt.
Traktanden
1. Jahresrechnung 2020 –
Genehmigung (hier herunterladen)
2. Berichterstattung Aufsichtsstelle für Datenschutz – Kenntnisnahme
3. Orientierungen
4. Verschiedenes
Die Akten zum Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Jahresrechnung 2020 kann auf der Homepage heruntergeladen werden oder am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Über die Geschäfte wird in der Hüttlige-Post Nr. 01/2021 informiert.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert
30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung
schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland,
Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu
beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen
pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich
nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und
Gemeindebürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und am Versammlungstag
seit 3 Monaten Wohnsitz in Häutligen haben, sind zu dieser Versammlung
freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenfalls
willkommen.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gemäss Art. 64 Organisationsreglement (OgR) spätestens 14 Tage nach der
Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann
gemäss Art. 64 Abs. 2 OgR schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben
werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das
Protokoll.
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gestützt auf Art. 64 Organisationsreglement spätestens
14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, d.h. vom 18. Juni 2021 bis zum 19. Juli 2021, bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Zudem ist es auch auf unsere Homepage aufgeschaltet.
Während der Auflage kann beim Gemeinderat Häutligen schriftlich Einsprache erhoben werden. Er entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Protokoll GV vom 04.06.2021