Gemeindeversammlung vom 03.06.2022
Freitag, 03. Juni 2022, 20.00 Uhr im Freien (Pausenhalle Schulhaus Häutligen)
Traktanden
1. Jahresrechnung 2021 - Genehmigung (hier herunterladen)
2. Berichterstattung Aufsichtsstelle für Datenschutz - Kenntnisnahme
3. Fernheizung Gemeindeliegenschaften - Genehmigung Verpflichtungskredit
4. Orientierungen
5. Verschiedenes
Die Akten zum Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Jahresrechnung 2021 kann auf der Homepage heruntergeladen werden oder am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Über die Geschäfte wird in der Hüttlige-Post Nr. 01/2022 informiert.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Abstimmung kann innert 30 Tagen beim
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen
Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von
Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten
und im Doppel eingereicht werden.
Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.
Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und
Gemeindebürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und am Versammlungstag
seit 3 Monaten Wohnsitz in Häutligen haben, sind zu dieser Versammlung
freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenfalls
willkommen.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gemäss
Art. 64 Organisationsreglement (OgR) spätestens 14 Tage nach der
Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann
gemäss Art. 64 Abs. 2 OgR schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben
werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das
Protokoll.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gestützt auf Art. 64 Organisationsreglement spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Zudem ist es auch auf der Homepage aufgeschaltet.
Während der Auflage kann beim Gemeinderat Häutligen schriftlich Einsprache erhoben werden. Er entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Protokoll_Gemeindeversammlung_03.06.2022.pdf